Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Abschluss
1. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, wir widersprechen Ihnen ausdrücklich auch, wenn nach Eingang nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unseren AGB als angenommen.
3. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge und sonstige sowie mündliche Vereinbarungen und Zusagen – insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung von Telefaxen und E-mail gewahrt.

II. Preise
1. Die Preise verstehen sich ab Werk, zuzügl. Frachten, Mehrwertsteuer und/oder Einfuhrabgaben. Alle Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei.
2. Aufschläge und Nachberechnungen auf das vereinbarte Entgelt sind zulässig, wenn uns außergewöhnliche Umstände wie z. B. Streik, Aussperrung, Erhöhung öffentlicher Gebühren (Steuern, Zölle u. a.) und Frachten dazu zwingen.
3. Bei der Berechnung von Stahllieferungen sind wir zu einer Anpassung der vereinbarten Preise auch dann berechtigt, wenn und insoweit sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Preis oder Preisbestandteile des mit der Lieferung beauftragten Herstellers ändert.

III. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind, wenn schriftlich nicht Besonderes vereinbart wurde, innerhalb nach 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
2. Die Zahlung hat -ohne Skontoabzug- so zu erfolgen, dass sich der Fälligkeitsbetrag auf unserem Konto befindet.
3. Bei Zahlungsverzug werden Kosten berechnet, die durch Kreditanpassung bei den Geldinstituten entstehen, und zwar Zinsen in Höhe von mind. 6% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank (EZB).
4. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten oder werden nach Vertragabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Wir sind außerdem berechtigt, Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Nach fruchtlosen Ablauf einer gesetzten Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können ferner die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Käufers verlangen. Mehrfrachten, Versand- und sonstige zusätzliche Aufwendungen sowie eine Wertminderung der Ware sind uns zu ersetzen.

IV. Verrechnungsverkehr
Wir sind berechtigt, mit unseren Forderungen gegen den Käufer- gleich aus welchem Rechtsgrund- aufzurechnen.

V. Haftung/Höhere Gewalt
1. Für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbingung der uns  vertraglich obliegenden Leistungen entstehen, haften wir nur, soweit sie uns unverzüglich gemeldet werden und uns Verschulden nachgewiesen wird und soweit solche Schäden von unserem Haftpflichtversicherer gedeckt sind. Vermögensschäden werden nicht ersetzt.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B Streik oder Aussperrung. Dazu gehören auch von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen durch Maschinenschaden oder mangelnde Materialversorung wobei unerheblich ist, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen Vorlieferanten eintreten.

VI. Eigentumsvorhalt
1. Unsere Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen, auch der künftigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu.
3. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzuge ist veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung,  ist er nicht berechtigt.
4. Vor einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte, muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

VII. Versand und Gefahrübergang
1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spät. jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns frei Bestimmungsort mit eigenen oder fremden Fahrzeugen.
2. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgeholt werden, andernsfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und als geliefert zu berechnen.
3. Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem Grund, den der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr nach billigem Ermessen einzulagern.
4. Die Waren werden grundsätzlich unverpackt und ungeschützt geliefert. Hierdurch bedingte Außenkorrosion, transportbedingte Verschmutzungen und Oberflächenbeeinträchtigungen gelten nicht als Sachmangel. Etwaige Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für den Käufer sowie Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist der Verwaltungssitz des Verkäufers, Ibbenbüren. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an einem sonstigen zulässigen Gerichtsstand oder bei dem für Ibbenbüren zuständigen Gericht zu verklagen.

IX. Sonstiges
1. Für alle Rechtsvereinbarungen zwischen uns und dem Käufer gilt das deutsche Recht, insbesondere BGB/HGB. Bestimmungen anderer Art finden keine Anwendungen.
2. Die Nichtigkeit einzelner dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

Ibbenbüren, Februar 2011

Blechwelt Gawlick GmbH & Co.KG